Rechtsanwalt Klaus Aigner
Ihr Rechts- und Fachanwalt in Geisenfeld, Mainburg und Umgebung

Rechtsbereiche


Zivilrecht, Vertragsrecht, Prozessführung
Verträge sind einzuhalten – und wenn nicht?

Wir bestellen, kaufen ein. Sei es im Internet oder klassisch vor Ort. Verbunden mit bestimmten
Vorstellungen. Aber was ist, wenn nicht alles so läuft wie gewünscht? Wenn der gekaufte Pkw nicht
so zuverlässig ist wie versprochen?

Wir helfen bei der Durchsetzung von Forderungen aus Verträgen, bei Gewährleistung bis hin zur
Rückabwicklung von Verträgen und Schadensersatz. Dabei ist anwaltliche Hilfe anzuraten, damit die
spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht an Formalitäten scheitert.

Ist eine aussergerichtliche Lösung nicht möglich, werden die möglichen und vorgesehenen , auch
gerichtlichen, Durchsetzungsmöglichkeiten nach Absprache mit Ihnen und einer bestehenden
Rechtsschutzversicherung abgeklärt, um die finanziellen Risiken überschaubar darzustellen und Ihr
Recht möglichst effektiv durchzusetzen.


Vertragsgestaltung, Gestaltung von AGB
Wer es erst gar nicht soweit kommen lassen will: Eine Vertragsprüfung vor Bestellung und Abschluss
oder die Vertragserstellung in allen zivilrechtlichen Rechtsbereichen kann viel Geld sparen. Wenden
Sie sich an uns. Nichts ist ärgerlicher, als typische Probleme und Konfliktfelder übersehen zu haben.

Wer in seinem Betrieb AGB verwendet oder verwenden will: Rechtsänderungen und die fortlaufende
Änderung der Rechtsprechung führen im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig zur
Notwendigkeit, bislang verwendete Klauseln anzupassen. Wir erstellen individuell und auf Ihren
konkreten Betrieb zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen, um von vorne herein
Rechtsklarheit für den Streitfall zu schaffen und Ihre rechtliche Position im Rahmen der bestehenden
gesetzlichen Möglichkeiten zu stärken und zu verbessern. Außerdem prüfen und aktualisieren wir gerne
Ihre bereits bestehenden AGB.


Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Opferschutz
Ob Privat oder Unternehmer: Ehe Mann oder Frau sich versieht, werden ordnungsrechtliche
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wer als Beschuldigter oder Betroffener geführt wird, ist gut
beraten, sich vor einer ersten Vernehmung beraten zu lassen. Äußerungen sollten tunlichst ohne
vorherige anwaltliche Beratung nicht erfolgen. Wir veranlassen die notwendigen Schritte.

Sie sind Opfer einer Tat?
Wir vertreten Sie sowohl strafrechtlich, z.B. als Nebenkläger einer gegen Sie verübten Tat, oder auch
zivilrechtlich im Hinblick auf die Durchsetzung von Ansprüchen wie beispielsweise Unterlassung oder
der Durchsetzung von Schmerzensgeld.


Verkehrsrecht
Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten oder einen solchen verursacht? Sowohl zur Durchsetzung als
auch zur Abwehr von Forderungen ist es anzuraten, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen
und die eigenen Rechte zu kennen.

Umso mehr, weil gerade auch bei selbst verursachten Unfällen oder Verkehrsverstößen – in der
Regel nicht bedacht – auch die Führerscheinstelle informiert wird und von dort, wenn
Eignungszweifel – sogar alleine wegen eigener Angaben – im Raume stehen, verwaltungsrechtliche
Maßnahmen wie Begutachtungen angeordnet werden können und der Führerschein auch deshalb
gefährdet sein kann.

Fachübergreifend bieten wir hier die weitere Beratung und Vertretung in den mit dem
Verkehrsunfallrecht zusammenhängenden Rechtsgebieten an, wie dem Versicherungsrecht, dem
Personenschadensrecht, dem Medizinrecht und dem Strafrecht.

So ist gewährleistet, dass im Schadensfall aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und
Fachkenntnisse sämtliche möglichen Ansprüche im Rahmen einer Unfallregulierung optimal
durchgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Schmerzensgeldansprüche als auch für Ansprüche
auf Ersatz von Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden oder Schadenersatzrenten bei schweren
Personenschäden.


Versicherungsrecht
Leben, Rente, Unfall, Kranken, Hausrat, Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, Rechtsschutz….
„Es kann mir nichts passieren, ich bin ja versichert!“…...tatsächlich? Wogegen oder wofür eigentlich?

Sehr häufig verläuft die Regulierung von Schadensfällen nicht wie erwartet. Besonders im
Versicherungsrecht gilt es, versicherungsrechtliche Ausschlussfristen einzuhalten und Ansprüche
exakt zu berechnen, um die eigenen Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag effektiv durchsetzen zu
können.

Bereits vor Abschluss einer privaten Vorsorgeversicherung ist die anwaltliche Beratung sinnvoll, da
hier viele rechtliche Fehlerquellen lauern. Insbesondere die eigenen Obliegenheiten gegenüber der
Versicherung vor und bei Antragstellung auf Abschluss einer Versicherung, bei der Schadensmeldung
oder bei Beantragung von Leistungen aus einem bestehenden Versicherungsvertrag sind dem
Verbraucher in der Regel nicht hinlänglich bekannt, können aber die Leistungspflicht des Versicherers
teils noch Jahre später maßgeblich beeinflussen.

Gerade das für den Laien meist unübersichtliche „Kleingedruckte“ spielt in sämtlichen
Versicherungsbereichen eine maßgebliche Rolle. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und
Schadensfälle sorgfältig und unterstützen Sie in allen Fällen des privaten Versicherungsrechts,
insbesondere in den folgenden Bereichen:

a) Sachversicherungen (Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung,
Einbruchdiebstahlversicherung, betriebliche Sachversicherung für
Maschinen/Elektronik/Betriebsinventar, Kfz-Kaskoversicherung, Brandversicherung)

b) Haftpflichtversicherungen (Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht)

c) Personenversicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, private
Krankenversicherung, Lebens- und Rentenversicherung)

d) Sonstige Versicherungen (Rechtsschutzversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung,
Transportversicherung, Reisegepäckversicherung)
Die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung als Bestandteil des Sozialrechts
wird ebenfalls von uns fachanwaltlich abgedeckt.


Verwaltungsrecht
Baurecht, Naturschutz, Immissionsschutz, Abfallrecht, Wasserrecht, Gewerberecht, Dienstrecht…

Für Private und Unternehmer gleichsam:
Die öffentlichen Vorschriften insgesamt nehmen mehr und mehr zu. Hier gilt es den Überblick zu
bewahren und die konkreten Vorhaben und Maßnahmen richtig einzuordnen.

Wichtig:
Nehmen Sie Ihr Recht auf Anhörung, rechtlich vertreten durch uns, wahr.
Und:
Im Falle der Ablehnung durch die Behörde läuft i.d.R. die Rechtsmittelfrist von 1 Monat, die nicht
versäumt werden darf. Wir leiten die notwendigen Schritte ein.

Baurecht
Sie wollen bauen? Wir helfen und prüfen, ob Ihr Vorhaben baurechtlich zulässig ist und vertreten
gegenüber den Baubehörden und öffentlichen Stellen. Gerade im Vorfeld lassen sich oft gemeinsam
Lösungen finden. Sind Sie mit der Entscheidung der Genehmigungsbehörde und dem Ablauf des
Verfahrens nicht einverstanden vertreten wir Sie uns setzen Ihr Recht durch.

Die Genehmigung ist da, es geht an die Umsetzung: Wir helfen Ihnen, wenn es bei der Herstellung
des Objekts oder mit Handwerkern Probleme gibt. Sie sind Handwerker: Wir helfen bei der
Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Regelungen in Bauverträgen sehen Rechte und Pflichten für beide
Seiten vor. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch und wehren unberechtigte Forderungen Ihnen
gegenüber ab.


Agrarrecht
Sie sind Landwirt oder waren Landwirt? Oder: Sie stehen mit Landwirten in (vertraglichen)
Beziehungen?

Wir beraten umfassend.
Denn:
Das Agrarrecht ist ähnlich vielschichtig wie die Natur selbst.
Schon ersichtlich an den Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels hierfür nach § 14m
der Fachanwaltsordnung:

Für das Fachgebiet Agrarrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen u.a. in den Bereichen:

1. agrarspezifisches Zivilrecht
a) agrarspezifische Fragen des besonderen Schuldrechts (z. B. Landpachtrecht),
b) Produkthaftungsrecht i. V. m. Grundzügen des Lebensmittelrechts,
c) Jagd- und Jagdpachtrecht,
d) Besonderheiten des Erb- und Familienrechts,
e) Besonderheiten der Vertragsgestaltung und besondere Vertragstypen (z. B. landwirtschaftliche
Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge inkl. AGB, Gesellschaften,
Bewirtschaftungsverträge, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe)

2.agrarspezifisches Verwaltungsrecht
a) Recht der Genehmigungsverfahren (z. B. BImSchG, BauGB, Anlagen zur Verarbeitung
nachwachsender Rohstoffe und agrarrechtliche Besonderheiten erneuerbarer Energien),
b) Grundzüge des Umweltrechts,
c) Natur- und Pflanzenschutzrecht,
d) Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht, Sortenschutzrecht,
e) Tierschutz-, -zucht und -seuchenrecht,
f) Flurbereinigung und Flurneuordnungsverfahren,
g) Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht,
h) Weinrecht, Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht,
i) landwirtschaftliches Steuerrecht,
j) Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts,
k) Staatsbeihilfenrecht, Agrarbeihilfenrecht, Cross-Compliance-Verpflichtungen.

3.agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

4.agrarspezifisches EU-Recht einschließlich seiner Umsetzung in nationales Recht

5.agrarspezifisches Verfahrensrecht
a) Landwirtschaftsverfahrensrecht,


Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht
Ob Privat oder Unternehmer:
Unweigerlich kommen wir alle mit dem Erbrecht und ggf. auch mit dem Schenkungsrecht in
Berührung:

Sie wollen Ihr Testamten erstellen?
Sie sind Erbe geworden? Sie sind enterbt worden?
Sie wollen Ihre Vermögensnachfolge regeln? Es soll der Betrieb oder Grundbesitz übergeben
werden? Sie wollen einen Betrieb übernehmen?

Wir zeigen Ihnen die in Frage kommenden Gestaltungsmöglichkeiten auf, übernehmen die
Abstimmung und Abklärungen mit (Ihrer) steuerlichen Beratung und stehen in Kontakt mit dem
Notar. Es gilt, die gerade zu Lebzeiten bestehenden Möglichkeiten optimal zu kennen und zu nutzen.


Miet- und Pachtrecht
Sie sind Mieter/Pächter oder Vermieter/Verpächter oder wollen es werden?

Wir betreuen Sie schon vor dem Vertragsschluss und stellen Ihnen die auf Ihre Vorstellungen und
Bedürfnisse zugeschnittenen Vertragsvorschläge zur Verfügung. Zu allen während der Miete/Pacht
anfallenden Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, bis zur Beendigung und Abwicklung
des Vertragsverhältnisses. Wir raten anwaltliche Hilfe an, damit die spätere Durchsetzung der
Ansprüche nicht an Formalitäten scheitert.


Medizinrecht
Ob Arzt oder Patient: Das Arzthaftungsrecht nimmt einen stets wachsenden Stellenwert in der
Rechtsberatung ein. Wir beraten umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten bei einem
vermuteten Behandlungsverschulden. 

Durch bereits langjährige fachanwaltliche Tätigkeit im Arzthaftungsrecht ist eine effektive und
professionelle Bearbeitung Ihres Anliegens gewährleistet,
sowohl im Bereich der Abwehr als auch der Durchsetzung von Forderungen aus möglichen
Behandlungsfehlern.

Wir beraten umfassend auch in weiteren medizinrechtlichen Bereichen, insbesondere

a)im Berufsrecht der Heilberufe,

b)bei Regressen von Krankenkassen gegenüber Ärzten,

c)im Vertragsarztrecht,

d) in den Bereichen des Medizinprodukte- und Apothekenrechts, sowie

e) bei der Prüfung oder Beitreibung heilberuflicher Honorarforderungen.


Wettbewerbsrecht/Urheber- und Medienrecht
Wir beraten und vertreten Sie als Unternehmer gerne in sämtlichen wettbewerbsrechtlichen
Belangen, etwa bei Abmahnungen von Wettbewerbern, ferner in werberechtlichen Fragen sowie in
Fragen des Urheber- und Medienrechts.


Mediation/Wirtschaftsmediation
Ob als Privatmann oder Unternehmen: Streitigkeiten sollten im rechtlichen und wirtschaftlichen
Interesse des Mandanten nicht zwingend und in jedem Fall vor Gericht enden. Wir bieten eine
umfassende Mediation an, sowohl vor und bei Abschluss von Verträgen als auch bei bereits
bestehenden vertragsrechtlichen Konflikten.